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Branchenlösung Diagnostica

Am 1. Oktober 1993 trat die Verpackungsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie in Kraft. Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) wurde auf Initiative der österreichischen Wirtschaft zur Umsetzung dieser VO gegründet. Der bestehende Lizenzvertrag konnte in unserer Branche durch die hohe Lizenzgebühr nicht akzeptiert werden, außerdem war eine produktspezifische Abrechnung auf Grund der Vielfalt der Produktpalette der Firmen nicht möglich. Der ÖDGH arbeitete daher an der Erstellung eines Rahmenvertrages für die Diagnosticaindustrie, der auf unsere speziellen Bedingungen Rücksicht nimmt.
  Nach einigen nicht oder zumindest wenig praktikablen Lösungsansätzen erwies sich eine Kategorisierung in vier Warengruppen als die geeignetste Lösung.

Als Kenngröße, die leicht messbar sein muss, wurde das Volumen der Verkaufsverpackung herangezogen und in 4 Klassen eingeteilt:
Klasse 1: bis 100 ml
Klasse 2: von 100 ml bis 1l
Klasse 3: von 1 l bis 5l
Klassen 4: größer 5 l
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